Was ist Kanzleimarketing, und warum scheitern viele Kanzleien daran?
- Kanzleimarketing umfasst Mandantengewinnung, Mandantenbindung und strategische Positionierung
- Verbreiteter Fehler: Kommunikationsmaßnahmen ohne zugrunde liegende Strategie
- Ohne Alleinstellungsmerkmal bleibt jedes Marketing austauschbar
- Berufsrechtliche Vorgaben (BRAO, BORA) begrenzen und strukturieren den Handlungsrahmen
Kanzleimarketing Definition: Was zählt dazu, und was nicht
Kanzleimarketing ist der strategische Rahmen aus Positionierung, Kommunikation, Mandantengewinnung und Mandantenbindung. Es ist kein Synonym für Werbung — und kein Ersatz für eine fehlende Kanzleistrategie. Es ist deren sichtbares Ergebnis nach außen.
Viele Kanzleien investieren in Website-Relaunch, Social-Media-Profile oder Google-Ads-Kampagnen, ohne vorher eine entscheidende Frage zu beantworten: Für wen wollen wir tätig sein — und was unterscheidet uns von anderen? Das Ergebnis: Mandanten finden die Kanzlei. Und erkennen keinen Grund, warum gerade diese die richtige ist. Sichtbarkeit ohne Wirkung.
Wirksames Kanzleimarketing beginnt deshalb nicht mit der Frage 'Welcher Kanal?', sondern mit der Frage 'Als wer wollen wir bekannt sein?' Erst wenn diese Frage beantwortet ist, ergibt sich die Kommunikation fast von selbst.




