Rechtliche Voraussetzungen vor der Kanzleigründung
Das Wichtigste auf einen Blick
- Zweites Staatsexamen (Volljurist) als zwingende Voraussetzung
- Antrag auf Zulassung bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer (RAK)
- Nachweis einer Kanzleiadresse gemäß § 27 BRAO (Kanzleipflicht)
- Einrichtung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA)
- Abschluss der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung vor Tätigkeitsbeginn
- Beachtung der Transparenzpflichten nach Art. 50 KI-VO (AI Act) bei Nutzung von KI-Tools
Was viele unterschätzen: Der Schritt vom angestellten Juristen zum Kanzleiinhaber ist kein Karriereschritt, sondern ein Rollenwechsel. Wer das früh erkennt und strategische Positionierung, Mandantenakquise und Finanzplanung von Anfang an als gleichwertige Aufgaben begreift, gründet nicht bloß eine Kanzlei, sondern ein echtes Unternehmen.
Wer eine Kanzlei gründen will, muss zunächst als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt zugelassen sein. Die Voraussetzungen dafür sind in der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) geregelt. Seit August 2026 müssen Neugründer zudem die Vorgaben der KI-Verordnung (Art. 50 KI-VO) beachten, wenn sie KI-Systeme für die Kanzleikommunikation nutzen.




