19.05.2020

Strategie und Management neu ausrichten, Zahlungsflüsse regulieren und die Positionierung überarbeiten - BAFA Förderung für Unternehmensberatungen in der Corona-Krise noch möglich?

Sie haben krisenbedingten Beratungsbedarf? Arbeiten Sie jetzt mit einem Spezialisten zusammen!

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unterstützt bereits seit 2016 Unternehmen mit Unternehmensberatungen. Für die Corono-Krise wurden nun seit April 2020 zusätzlich 15,34 Mio. Euro bereitgestellt im vereinfachten Antragsverfahren abgerufen werden können. Die Maßnahme wird aus EU-Mitteln (Europäischen Sozialfonds (ESF)) refinanziert.

Wenn Ihr Unternehmen durch die Krise betroffen ist, können Sie also Beratungskosten gefördert bekommen!

Voraussetzung ist jedoch, dass die Beratung durch einen staatlich besonders geprüften und gelisteten Berater erfolgt. Ein derart akkreditierter BAFA-Berater ist ein von der BAFA zugelassener Unternehmensberater, der nach der Zulassung durch die BAFA im Beratungsprogramm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ tätig sein darf. Eine Berater-Datenbank gibt es jedoch nicht.

CLP hat diese Qualitätsprüfung bestanden und ist nun staatlich akkreditiertes Beratungsunternehmen!

Bitte vereinbaren Sie Ihren kostenfreien Ersttermin unter office@consultingforlegals.com.

Hierbei kann geklärt werden, ob und inwiefern Ihr Beratungsbedarf förderbar ist.

Mit dem Beratungsprogramm wurden die bisherigen Programme „Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatung“ der BAFA und die Programme „Gründercoaching Deutschland“, „Turn-Around-Beratung“ und „Runder Tisch“ der KfW in einem Programm zusammen gefasst.

Wie WDR, NDR und Süddeutsche Zeitung berichten, wurden bislang über 27.500 Anträge auf eine Förderung der Unternehmensberatung mit Kostenübernahme durch die BAFA gestellt. Dies rief natürlich auch viele “Berater” auf den Plan, die vor allem eine Möglichkeit sahen, schnell und einfach Geld zu verdienen. So wurden auch Beratungsangebote gemacht, die jenseits von den förderfähigen Beratungsinhalten liegen oder Angebote, die eindeutig dem Subventionsbetrug zuzuordnen sind. Über 8.000 Anträge auf Akkreditierung prasselten so zusätzlich auf das Bundesamt ein. Die sorgfältige Prüfung der besonderen Eignung und Qualifikation der Berater aber auch der nachweislichen Qualitätskontrolle der Beratungsprozesse nimmt jedoch gewisse Zeit in Anspruch, so dass im Moment keine weiteren Zulassungen seit Donnerstag, dem 14.05.2020 mehr erfolgten. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Seit dem 26.05.2020 steht fest, dass aufgrund der großen Nachfrage die für dieses spezielle Fördermodul vorgesehenen Mittel bereits frühzeitig ausgeschöpft sind, es können auch keine zusätzlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Allerdings werden die anderen Module zur Förderung unternehmerischen Know-hows unverändert fortgeführt und stehen Unternehmerinnen und Unternehmern mit förderbaren Beratung durch diese lizensierten Berater zur Verfügung. Wir prüfen für Sie gern das Vorliegen der Voraussetzungen für Sie.

Wenn Sie dringenden Beratungsbedarf haben, können wir als zugelassener Berater also weiter Unterstützung zu den bisherigen Konditionen anbieten. Sprechen Sie uns gern an!

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